In den letzten Jahren wurden in der Öffentlichkeit immer wieder erschreckende Fälle von Kindeswohlgefährdung bekannt. Dabei wurde nicht selten die Arbeit der verschiedenen Hilfeeinrichtungen und der Jugendämter kritisiert und häufig stehen am Ende einzelne Mitarbeiter:innen im Fokus der Kritik. Der Druck auf die Profis, die mit dem Thema Kindeswohl konfrontiert werden, ist gestiegen. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel immer knapper.
Im Juni 2005 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) der § 8a SGB VIII verabschiedet. Hierin wurde der Schutzauftrag der Jugendämter und der Jugendhilfeträger gegenüber Kindern und Jugendlichen konkretisiert. Teil des § 8a ist die Einbeziehung einer "erfahrenen Fachkraft" (EFK) zur Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Seit dem 01.01.2013 ist das Kinderschutzgesetz in Kraft und weitere Berufsgruppen werden in die Verfahrensweisen eingebunden. Die Inhalte dieser Fortbildung sollen die Teilnehmer:innen befähigen, Risikoeinschätzungen durchzuführen. Dazu werden den Teilnehmer:innen auf der Basis systemischen Denkens und Handelns Fachinformationen und Methoden für einen professionellen Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung vermittelt.
Zielgruppe für die Fortbildung sind alle Fachleute, die im Sinne des § 8a SGB VIII tätig sind und darüber hinaus leitungsverantwortliche und am Thema interessierte Kolleg:innen.
Während der gesamten Fortbildung können eigene Fälle und Fragestellungen eingebracht werden. Die einzelnen Tage sind durch theoretischen Input, Arbeitsgruppen, Methodenvorstellungen und Übungsmöglichkeiten strukturiert.
Eine Zielgruppe dieser Fortbildung sind Mitarbeiter:innen, die die Position der "Erfahrenen Fachkraft" in ihrem Träger übernehmen wollen / sollen. Um der allgemeinen Definition "Erfahrende Fachkraft" der Jugendämter zu genügen, benötigen die entsprechenden Mitarbeiter:innen meistens eine Berufsausbildung wie Sozialpädagog:in, Sozialarbeiter:in, Pädagog:in, Psycholog:in (alles Diplom, Bachelor oder Master), Lehrer:innen, Ärzt:in sowie Mitarbeiter:innen mit Erfahrung in der Arbeit mit traumatisierten Kindern, Jugendlichen und Familien.
Darüber hinaus zählen Mitarbeiter:innen in Berufsfeldern mit psychosozialen Komponenten wie Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen, Erzieher:innen und anderen, sowie interessierte Fachleute und Leitungskräfte aus psychosozialen Berufsfeldern zu den angesprochenen Zielgruppen.
Abweichend von diesen Voraussetzungen kann eine Teilnahme an der Fortbildung individuell in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Nach dem Abschluss der Fortbildungskurse KWG I (Systemisch orientierte Fachkraft Kinderwohlgefährdung) und KWG II (Systemisch-pädagogische Fachkraft Kindeswohlgefährdung) vergeben wir zusätzlich das Zertifikat "Systemische Kinderschutzfachkraft".
Selbsterfahrung
Terminplanung für den Kurs KWG I - 19 (25.11.2024 - 21.06.2025)
Preise (MwSt. befreit):
KWG I - 19 (25.11.2024 - 21.06.2025): 2.190 € zzgl. 180 € Anmeldegebühr
Der Betrag kann in Raten überwiesen werden.
Hinweise zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz finden Sie hier.
Ermäßigung:
Kolleg:innen, die eine Langzeitfortbildung im PPSB-Hamburg absolviert haben, wird bei einer weiteren Fortbildung die Anmeldegebühr erlassen.
Fördermöglichkeit:
Für die Fortbildung "Systemisch orientierte Fachkraft Kindeswohlgefährdung" ist im Rahmen des Hamburger Weiterbildungsbonus eine Förderung möglich. Sprechen Sie uns dazu gerne an.